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Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA (BVB)

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 15:37 (vor 643 Tagen) @ WBSTRR

Für mich sind das schon sehr unterschiedliche Dinge.

Die Wahl des Präsidenten des e.V. betrifft den e.V. und ist bindend.

Das Votum zu einem Antrag einer operativen Entscheidung der KGaA, die mehrheitlich aber nicht vollumfänglich dem e.V. gehört, ist da per se etwas anderes. Vor allem, wenn es keine bindende Wirkung hat, die qua Antrag ja nun nochmal betont wurde.


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