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NEIN(!) (BVB)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:45 (vor 643 Tagen) @ Phil

Natürlich besteht der Konflikt. Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem ein NoGo, bzgl. des (den e.V. betreffenden) Abstimmungsergebnisses, gegen die Satzung des e.V. zu verstoßen, indem man das Abstimmungsergebnis bzgl. der weiteren Umfrage missachtet.

Nebenbei: ein Mensch mit solch einer Attitüde sollte später sicher nicht Präsident eines e.V. werden.


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