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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:17 (vor 444 Tagen) @ markus

Eben. Da steht ausdrücklich "kann". Bei "soll" wäre ich dabei, aber so ist es halt wirklich ins Belieben gestellt.

Soll ist muss wenn kann ;-)


Das war aber nicht meine Frage. Noch einmal anders, diesmal mit „kann“:

Die Frage war, ob man aufgrund der gesetzlichen Regelung zu einer hybriden Teilnahme einladen kann oder dafür zunächst die Satzung ändern muss.

Man muss zunächst die Satzung ändern.

Aus § 11 der Satzung: In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das volljährig ist, eine Stimme, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.

Zumindest tue ich mich sehr schwer damit, diese Bestimmung so auszulegen, dass auch "virtuell anwesende" Mitglieder davon umfasst sind.


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