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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 09:27 (vor 444 Tagen) @ markus

Dazu wäre beim BVB eine Satzungsänderung erforderlich. Die Satzung regelt derzeit klar, dass anwesende, volljährige Mitglieder abstimmen können.
Es müsste also ein Satzungsänderungsantrag in der Mitgliederversammlung eingebracht und von 75 % der abstimmenden Mitglieder angenommen werden.


Das wäre eine interessante Frage: Kann die Satzung die gesetzliche Regelung einschränken? Denn die sieht ja (vermutlich seit Corona?) ausdrücklich vor, dass die hybride Teilnahme möglich sein soll und nur eine rein digitale Versammlung von den Mitgliedern selbst bestimmt werden muss.

Ich würde sagen, Gesetz (höherrangig) sticht die Satzung.

Wo liest Du da "soll"? Ich lese da "kann". Es ist also eine Option und keine Verpflichtung.


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