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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 08:57 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Wie dsa ermöglicht werden kann (also ob z.B. ein Mitgliederbeschluss dafür nötig ist), weiß ich nicht, aber man sollte dies dann doch zeitnah mal in Angriff nehmen.

Ist hier in Absatz 2 geregelt. Die Einladung kann eine hybride Teilnahme vorsehen. Eine rein virtuelle Versammlung müsste dagegen von den Mitgliedern beschlossen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html

Die Technik dafür sollte im Jahr 2024 da sein. Bei der Aktionärsversammlung funktioniert das ja auch.


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