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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Zoon, Dienstag, 13.04.2021, 18:30 (vor 1109 Tagen) @ Litze

Ich denke, es sind sich die überwiegende Anzahlt der Juristen einig, aber was sind schon Juristen, die haben keine Ahnung ...

Meine Güte! Es gibt zur Frage der Testpflicht von Arbeitnehmern genau eine Gerichtsentscheidung und die stammt noch nicht einmal von einem Arbeitsgericht sondern vom Bay. Verwaltungsgerichtshof.

Entscheidende arbeitsrechtliche Kategorie wäre Zumutbarkeit. Die wird nicht nur durch Arbeitnehmerinteressen wie körperliche Unversehrtheit sondern auch durch Arbeitgeberinteressen wie Betriebsschutz und störungsfreier Betriebsablauf geprägt. Solche Konflikte sind durch Interessenabwaegung aufzulösen (ständige Rechtsprechung des BAG). Kann sich jeder überlegen, welche Interessen überwiegen, wenn es bei dem einen nur darum geht einen Abstrich aus dem Rachen hinzunehmen, währenddessen der andere seine Belegschaft in die Quarantäne schicken darf, wenn sich in seinem Unternehmen nachhaltig Corona ausbreitet.

Speziell bei Juristen finden sich sehr schnell zwei Meinungen, was sich aus der Interessenlage ergibt. Entschieden werden solche Streitigkeiten ggf in letzter Instanz und Fragen der Verfassungsmäßigkeit dann noch vom BVerfG. Deshalb wäre es schon zu begrüßen, wenn die Testpflicht vom Parlament durch Gesetz geregelt würde, denn Parlamentsgesetze können nur vom BVerfG ausser Kraft gesetzt werden und nicht von einem Verwaltungsrichter.


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