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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Ulrich, Dienstag, 13.04.2021, 11:59 (vor 1108 Tagen) @ Litze


Du bist die ganze Zeit in der Abwägung. Da liegen wir exakt auf einer Linie. Ich sage ja nur, dass der Gesetzgeber durchaus auch in der Lage ist, grundrechtskonforme Verpflichtungen zu schaffen mit entsprechenden und ausreichenden Differenzierungen.


Was er beispielsweise in Sachsen auch schon gemacht hat. Dort gilt eine Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Und das mag rechtlich zulässig sein. Das Land Sachsen hat sich aber auch gegen eine generelle Testpflicht entschieden.

Wenn Tests bei Kundenkontakt zulässig sind, wieso nicht bei Kontakt mit Kollegen. Das ist unlogisch.


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