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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Ulrich, Dienstag, 13.04.2021, 11:53 (vor 1102 Tagen) @ markus

Die Politik kann ein Gesetz auch möglichst wasserdicht ausgestalten und Ausnahmen beschreiben bzw. die Differenzierung den Arbeitgebern und Betriebsräten überlassen. Ein Pförtner, der den ganzen Tag nur einen Knopf bedient und auch keinerlei Kundenkontakt hat, muss natürlich nicht getestet werden. Aber bei Mitarbeitern in Großraumbüros oder im Lager, kann eine Verpflichtung durchaus Sinn machen. Ich bin lieber durch eine Testpflicht eingeschränkt als durch eine vorübergehende Schließung. Es ist sicher falsch, pauschal eine Testpflicht einzuführen. Aber pauschal alles auf freiwilliger Basis zu machen, wird der Sache auch nicht unbedingt gerecht.

Natürlich wird man festschreiben, dass nur bei Infektionsgefahr im Rahmen der beruflichen Tätigkeit getestet werden muss. Aber auch ein Pförtner hat irgendwann Schichtwechsel. Wie gut lässt sich seine Kabine lüften? Er muss ggf. zur Toilette, er kleidet sich ggf. in entsprechenden Räumlichkeiten des Unternehmens um. Er hat Anspruch darauf, seine Pausen in einem Sozialraum verbringen zu dürfen, etc.

Ich vermute, die Zahl der Personen vollkommen ohne Ansteckungsgefahr ist extrem klein. Gibt es bei der Bahn noch Streckenläufer? Die könnten eventuell darunter fallen.


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