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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 13.04.2021, 11:24 (vor 1103 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Schnippelbohne, Dienstag, 13.04.2021, 11:35

Überraschung. Die Unternehmen müssen ein bis zwei Tests je Woche anbieten. Eine Verpflichtung zum testen wird es nicht geben. Es muss auch nicht die Herausgabe der Testkits protokolliert werden. Die Kiste irgendwo hinstellen, wo sich jeder freiwillig bedienen kann, genügt den Anforderungen.

https://www.tagesschau.de/inland/faq-testpflicht-unternehmen-101.html


So ganz trivial ist das Thema halt nicht. Man kann Mitarbeitern arbeitsrechtlich als Arbeitgeber nicht ohne besonderen Grund zwangsweise ein Wattestäbchen in die Nase rammen, da körperlicher Eingriff. Mindestens muss der Job so gestaltet sein, dass näherer Kontakt zu KollegInnen in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist. Wenn der Arbeitnehmer vorträgt, dass seine Tätigkeit mit keinerlei Ansteckungsrisiken verbunden ist, kann man ihn auch nicht wieder nach Hause schicken, wenn er den Test verweigert - Art. 12 GG - Recht auf Berufsausübung. (soweit sein Job nicht eh HO-tauglich ist). Eine Testpflicht stünde daher verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen und Rechtsstreitigkeiten wären vorprogrammiert.


Welcher Arbeitnehmer kann sich denn tatsächlich darauf berufen, dass seine Tätigkeit mit keinerlei Anteckungsrisiken verbunden sei? Vermutlich nicht einmal der berühmte Leuchtturmwärter auf Helgoland. Der könnte beim Schichtwechsel seinen Nachfolger anstecken. So gut wie jeder, der in einem Unternehmen arbeitet, bewegt sich in geschlossenen Räumen. Und durch Aerosole kann man sogar Menschen infizieren, die später einen Raum betreten, die die infektiöse Person bereits verlassen hat.


Alles richtig. Aber es es muss eine Einzelfallbetrachtung geben, selbst wenn man bei den meisten Tätigkeiten zum Ergebnis kommen mag, dass eine Ansteckungsgefahr vorliegt. Deshalb kann man Tests mE nicht pauschal anordnen.


Das wird man mit einer einfachen Passage im Gesetz/in der Verordnung regeln können.

Nein, leider nicht. Jedes Gesetz muss sich am Grundgesetz messen lassen. Genau dafür ist das Grundgesetz da: Als Maßstab aller Gesetzgebung. Hier geht es wie gesagt um das freie Recht auf Berufsausübung, Art. 12 GG in Abwägung mit der körperlichen Unversehrtheit, Art. 2 II GG. Und es sind nun mal Fälle denkbar, in denen die körperliche Unversehrtheit anderer durch die Berufsausübung nicht gefährdet wird, weil null Ansteckungsrisiko im Job besteht. Dazu kommt, dass ein Wattestäbchen in der Nase einen körperlichen Eingriff darstellt und ebenfalls nur aus besonderem Grund erfolgen darf. Wenn es keinen konkreten Grund gibt, wiegt Art. 12 in der Abwägung schwerer und ein Gesetz, das das nicht berücksichtigt und Ausnahmen ermöglicht, wäre verfassungswidrig und könnte gekippt werden.
Wie Litze schreibt: Das ist für mich auch keine Anschauungssache. Wenn es nach mir ginge: Je strenger, desto besser. Wir befassen uns in dem Unternehmen, in den ich arbeite, seit dem letzten Frühjahr rechtlich mit der Frage einer Testpflicht und hätten durchaus Interesse daran, Tests zumindest in wichtigen Fertigungsstandorten pauschal anordnen zu dürfen. Aber es ist rechtlich eben nicht machbar, wenn es im Einzelfall keinen besonderen Grund gibt.
Die gute Nachricht: Wir haben für unser Unternehmen 130.000 Tests bestellt und werden unsere Mitarbeiter damit überschütten, sobald die geliefert werden.


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