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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Litze, Dienstag, 13.04.2021, 16:11 (vor 1109 Tagen) @ Jurist81

Ulrich, locker bleiben. Litze hat nicht Unrecht. Der Arbeitgeber darf keine nicht anlassbezogenen Gesundheitsprüfung seines Mitarbeiters verlangen. Wenn die Regierung den Arbeitgebern dies aufgegeben hätte, hätten die Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstoßen. Das mag hinnehmbar sein. Aber wie verhält sich der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer zu Recht die Durchführung des Test verweigert? Stellt er ihn frei ohne Entgeltfortzahung? Oder muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter bezahlen (Antwort: Ja, müsster er, wenn das Testverlangen nicht gerechtfertig ist).

Dies ist meines Erachtens ohnehin kein Bereich, für den man zwingen Zwang benötigt. Meine Kanzlei bietet seit 3 Wochen Schnelltests an und die werden gut angenommen. Da entwickelt sich auch schnell eine gewisse Gruppendynamik: "Warum lässt DU Dich eigentlich nicht testen? Schließlich sitzt Du ja im Büro nebenan..."

Ich denke, es sind sich die überwiegende Anzahlt der Juristen einig, aber was sind schon Juristen, die haben keine Ahnung ...


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