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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Litze, Dienstag, 13.04.2021, 10:47 (vor 1717 Tagen) @ Ulrich

Du musst zwischen einem anlasslosen und einem anlassbezogenen Test unterscheiden. Der Arbeitgeber wird sicherlich, wenn es einen Verdacht auf eine Infektion gibt einen Test anordnen dürfen.

Hier handelt es sich aber um einen anlasslosen Test. Und der ist mit unserem geltenden Recht nicht vereinbar.


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