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Bevor es hier den Riesenaufschrei gibt (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 13.04.2021, 10:34 (vor 1103 Tagen) @ Ulrich

Arbeitsrechtlich wird der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer wohl nur in Ausnahmefälle zu einem Schnelltest verpflichten können. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen, bspw. in einem Pflegeheim könnte das noch zulässig sein, in einem normalen Büro wohl eher nicht. Wir haben in Deutschland eine sehr arbeitnehmerfreundliche Gesetzgebung, wonach der Arbeitgeber so gut wie gar nicht in die Rechte des Arbeitnehmers eingreifen darf.

Selbst wenn der Arbeitgeber also den Arbeitnehmer verpflichten will, einen Test durchzuführen, könnte sich der Arbeitnehmer dagegen wohl erfolgreich gerichtlich wehren. Urteile gibt es dazu aber noch nicht!

Der Staat kann die Arbeitgeber aber nicht verpflichten, etwas zu tun, was er rechtlich nicht umsetzen kann.


Wenn der Gesetzgeber entsprechende Regeln festschreibt, dann wird der Arbeitgeber den Test sicherlich durchsetzen können. Allenfalls hat der Mitarbeiter die Wahl, nach Hause zu gehen, unbezahlten Urlaub anzutreten und ggf. entlassen zu werden.

In Pandemiezeiten sind SARS-CoV-2-Tests Arbeitsschutz. Es geht darum, die restliche Belegschaft, deren Familien und ggf. die Kunden, etc. zu schützen.

Wie ich unten schon schrieb, ist das eine Abwägung. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Berufsausübung. Das kann man ihm nur mit guten Grund verweigern. Nach meiner Einschätzung hält eine pauschale Testpflicht ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Jobs insoweit nicht. Jemand, der z.B. allein an der Eingangspforte zum Werksgelände sitzt und per Knopfdruck die Schranke bedient, stellt keine Gefahr für die Kollegen oder die Allgemeinheit dar. Den kann ich nicht zwangstesten oder an der Ausübung dieses Jobs hindern.


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