schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Litze, Dienstag, 13.04.2021, 11:28 (vor 1080 Tagen) @ markus

Nicht alles was Arbeitgeber so umsetzen, ist auch rechtlich zulässig. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist aber ein ganz anderes Thema, Anlasslos darf zumindest ein Arbeitgeber keine Personenkontrollen durchführen, es sei denn, die besondere Art der Tätigkeit rechtfertigt das. Das führt aber jetzt zu weit.

Der Arbeitgeber wird auch jetzt schon seinen Arbeitnehmer verpflichten können, einen Test durchzuführen, wenn es einen Anlass gibt, bspw. eine Infektion in der Familie, eine Reise in ein Risikogebiet, etc.

Ohne Anlässe werden solche Tests möglicherwiese auch rechtlich umsetzbar sein, wenn es sich beispielsweise um Mitarbeiter von Unternehmen mit körpernahen Dienstleistungen (Friseur) handelt, vielleicht sogar bei Mitarbeiter mit einem regen Kundenkontakt (Einzelhandel). Eine grundsätzliche Testpflicht ist aber meiner Meinung nach nicht rechtlich umsetzbar.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 21:03
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln