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Bevor es hier den Riesenaufschrei gibt (Corona)

markus, Dienstag, 13.04.2021, 12:11 (vor 1108 Tagen) @ Sascha

Problematisch dürfte schon sein, dass es ja bereits Schutzmaßnahmen wie ein m²-Begrenzung gibt und Arbeitsstätten bislang nicht als Hotspots bezeichnet wurden.

Das Problem ist, dass es schon lange keine Hotspots mehr gibt, bzw. man seit sechs Monaten im Dunkeln tappt, sondern sich das Virus scheinbar flächendeckend ausbreitet.


Da dürfte schon die Verhältnismäßigkeit einer Testpflicht ein Knackpunkt vor Gericht sein.

Richtig, da wird man immer in Frage stellen können, ob nicht bereits mildere Mittel im Einsatz sind. Maskenpflicht und Abstände einhalten sind ja ebenfalls schon Einschränkungen und verfolgen zunächst den gleichen Zweck. Man will Infektionen verhindern. Ob zusätzlich verpflichtende Tests noch verhältnismäßig sind, ist dann fraglich. Möglich, dass man sich einen anderen Zweck überlegen muss, um das parallel zu bereits bestehenden Regelungen begründen zu können. Etwa so: Masken und Abstände einhalten sollen vorrangig Infektionen verhindern und Tests vorrangig Infektionen aufdecken. Dann reden wir plötzlich über zwei verschiedene legitime Zwecke. Da wird man sich eine gute Begründung für einfallen lassen müssen, um Richter überzeugen zu können.


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