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Testpflicht: Geplante Regelung für Unternehmen (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 13.04.2021, 10:11 (vor 1107 Tagen) @ markus

Überraschung. Die Unternehmen müssen ein bis zwei Tests je Woche anbieten. Eine Verpflichtung zum testen wird es nicht geben. Es muss auch nicht die Herausgabe der Testkits protokolliert werden. Die Kiste irgendwo hinstellen, wo sich jeder freiwillig bedienen kann, genügt den Anforderungen.

https://www.tagesschau.de/inland/faq-testpflicht-unternehmen-101.html

So ganz trivial ist das Thema halt nicht. Man kann Mitarbeitern arbeitsrechtlich als Arbeitgeber nicht ohne besonderen Grund zwangsweise ein Wattestäbchen in die Nase rammen, da körperlicher Eingriff. Mindestens muss der Job so gestaltet sein, dass näherer Kontakt zu KollegInnen in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist. Wenn der Arbeitnehmer vorträgt, dass seine Tätigkeit mit keinerlei Ansteckungsrisiken verbunden ist, kann man ihn auch nicht wieder nach Hause schicken, wenn er den Test verweigert - Art. 12 GG - Recht auf Berufsausübung. (soweit sein Job nicht eh HO-tauglich ist). Eine Testpflicht stünde daher verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen und Rechtsstreitigkeiten wären vorprogrammiert.


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