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Das hat aber durchaus seine Gründe (Corona)

brummbaer, Dienstag, 23.03.2021, 18:28 (vor 1738 Tagen) @ dNL

In Deutschland ist die freie Religionsausübung per Grundgesetz geschützt. Es ist also deutlich schwerer bzw. fast unmöglich Gottesdienste u.Ä. mal eben zu verbieten. So ein Verbot kassiert jedes Verfassungsgericht direkt wieder ein.
Man kann das Ganze durchaus kritisieren, aber dass bezüglich Gottesdiensten etc. auf Freiwilligkeit gepocht wird hat eben seine verfassungsrechtlichen Gründe.

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Ernstgemeinte Frage: Gibt es dazu Rechtssprechung?
Es wird immer so hingestellt, als sei das gesetzt - warum?

Ich kann mein Gotteswesen auch anbeten ohne ein Kirche zu betreten.
Diverse andere - im GG verankerte - (Grund-)Rechte werden ja nun auch seit Monaten massiv beschnitten.


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