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Es gibt keine Regierung (Corona)

Tigo, Duisburg, Dienstag, 23.03.2021, 09:49 (vor 1739 Tagen) @ DomJay

Nur weil irgendwann Rechtsexperten unrecht hatten, haben jetzt alle unrecht? Riesen Argumentation.
Aber hier mal die für mich schlüssige Argumentation:
"Das Grundgesetz listet in langen Katalogen auf, wofür der Bund zuständig ist und wofür die Länder. Die "Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten" sind Sache des Bundes, so steht es in Artikel 74 Absatz 1 Nr. 19 GG. Deshalb ist das Infektionsschutzgesetz, auf das sich fast alle Corona-Einschränkungen stützen, ein Bundesgesetz. Der Bund aber hat die Länder in diesem Gesetz ermächtigt, die notwendigen Rechtsverordnungen zu erlassen, um die Seuche zu bekämpfen. Das ist die Grundlage, auf der die Länder handeln.
[...]
Der juristische Clou ist nun, dass der Bund den Ländern die Kompetenz zum Erlass von Rechtsverordnungen auch wieder entziehen könnte, um selbst tätig zu werden, sagt der Verfassungsrechtler Möllers. Alles, was es dazu bräuchte, wäre ein Mehrheitsbeschluss im Bundestag, nicht einmal der Bundesrat müsste zustimmen. Von dem Moment an könnte das Bundeskabinett oder der Bundestag, ganz ohne Einbindung der Länder, alle Schritte zur Corona-Eindämmung selbst festlegen[.]
[...]
Lediglich die extrem heiklen Schulfragen müssten weiter mit den Ländern abgestimmt werden, weil das Schulwesen der innerste Kern der Länderzuständigkeiten ist."


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