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Zum Thema Ruhetag (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 23.03.2021, 11:29 (vor 1739 Tagen) @ Basti Van Basten

schreibt die WAZ das:

"Allgemein gilt: Sofern ein Betrieb an den "Ruhetagen" geschlossen bleibt, müssen Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Allerdings sind Betriebe nicht gezwungen, arbeitsfreie Tage einzulegen. Firmen, die ohnehin an Sonn- und Feiertagen arbeiten, können dies auch weiterhin tun. Ob Arbeitnehmer während des Oster-Lockdowns arbeiten müssen, können Betriebe dementsprechend selbst entscheiden."

Mit anderen Worten: Ein Tag wie jeder andere, nur dass auch der Aldi zu hat.


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