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Was man bisher zu Reinfektionen und Immunität gegen ... (Corona)

quincy123, Montag, 26.10.2020, 17:17 (vor 1271 Tagen) @ Annika

Prof. Dr. Ulrike Protzer / Virologin: "Beim Coronavirus geht man von einer Rate von 60% aus, die sich impfen lassen müssten"

Zum grundlegenden Verständnis: Die Wirksamkeit der Grippeimpfung ist deswegen so gering, weil verschiedene Viren unterwegs sind. Die Wirksamkeit liegt hier im übrigen um und bei 60% - nicht 30%, wie von Dir behauptet. Und wie gesagt: Ob Du Dir vorstellen kannst, dass eine etwaige Coronaimpfung wirksamer sein kann, oder nicht - tut nichts zur Sache.

Aber weiterhin: Darum ging es uns doch gar nicht - es ging uns darum, ob man Menschen, die sich einer wirksamen Impfung bewusst entziehen z.B. das Kino verwehren darf? Du sagst, solche Überwachungsfantasien sind dank Grundgesetz zum Glück ausgeschlossen. Warum Du das denkst, da bist Du mir noch immer eine Antwort schuldig - ebenso, was daran für Dich "Überwachung" ist!

Das mit dem Ethikrat hast Du irgendwie auch falsch verstanden. Hier ging es um die Frage nach einem Immunitätsnachweis nach überstandener Infektion. Der Ethikrat hat davon "zum jetzigen Zeitpunkt" abgeraten, weil man nicht wisse, wie lange die Immunität überhaupt anhält. Und ja, jemandem Zugang zum Theater zu verweigern, weil er noch kein Corona hatte, halte ich ebenso für vollkommen falsch. Jemanden jedoch den Zugang zu verweigern, weil er sich einer funktionierenden Impfung nicht aussetzen will und damit andere gefährdet, halte ich für absolut denkbar. Das ist ein sehr sehr sehr großer Unterschied (zufällige Zwei-Klassen-Gesellschaft gegen eine bewusste Entscheidung GEGEN Immunität).


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