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Stimmt nicht ganz,... (BVB)

markus, Dienstag, 07.07.2020, 21:04 (vor 1386 Tagen) @ CHS

Der Vorstand kann das nicht entscheiden. Das können die Mitglieder selbst entscheiden. Dazu bedarf es einer Mitgliederversammlung auf der die Mitglieder per Mehrheitsbeschluss entscheiden.


...wenn es die Abteilung schon gibt, können natürlich unter dieser Abteilung andere Bereiche gegründet werden (z. B. Blindenfußball). So gesehen könnte es vom Vorstand ein Beschluss für den Frauenfußball geben.

Es ist aber richtiger, dass dies über die Mitgliederversammlung erfolgen soll. Beim Blindenfußball war die Sache ja eine andere.

Gruß

CHS

Okay, du kennst dich mit der Satzung wahrscheinlich besser aus als ich. Woraus genau ergibt sich das? Der Vorstand hat ja eigentlich nur die Aufgabe, die Versammlung zu leiten, den Verein nach außen zu vertreten bzw. die Beschlüsse der Mitglieder umzusetzen. War es wirklich richtig, dass der Vorstand alleine einen Unterbereich bilden konnte? Wenn ja, kann er einzelne Bereiche in einer Abteilung dann auch einseitig wieder auflösen?

Reden wir hier über ein Fall nach § 22 Abs. 2 der Satzung? Dann reden wir in der Tat über die Fußballabteilung, die es schon gibt. Dann muss es allerdings, so meine Interpretation, eine Abteilungsordnung geben, in der dann alles organisatorische geregelt wird und damit auch sämtliche Unterbereiche der Abteilung geregelt werden. Bloß: Hierfür benötigt man eine Abteilungsversammlung.


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