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Worüber überhaupt abstimmen? (BVB)

Blarry, Essen, Montag, 06.07.2020, 17:06 (vor 1382 Tagen) @ MauriciusQ

Nirgends in der Satzung des e.V. steht geschrieben, dass die Gründung einer neuen Abteilung der etwaigen Zustimmung durch die Mitglieder bedarf.

Konkret, § 22 Abs. 3:

Der Verein kann weitere Abteilungen bilden. Die Abteilungen werden in Abstimmung mit dem Vorstand gebildet.

Natürlich kann man den Weg über einen entsprechenden Antrag bei der JHV gehen. Aber produktiver erscheint mir doch der Weg, wie ihn dieser Absatz zumindest andeutet und wie ihn der Verein der Mitgliederumfrage zufolge gehen möchte: Interessierte und Befähigte im Verein suchen, in Kooperation mit dem Vorstand ein Konzept ausarbeiten und irgendwann implementieren.

"Aber Blarry", kräht ihr während ihr im Tütü um den Block rennt, "der Verein kann bei so einer wichtigen Entscheidung doch nicht seine Mitglieder übergehen!". Naja doch, kann er. Steht doch da. Die Satzung ist für jeden einsehbar, bevor er den Mitgliedschaftsantrag stellt.


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