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Worüber überhaupt abstimmen? (BVB)

markus, Montag, 06.07.2020, 17:22 (vor 1387 Tagen) @ Blarry

Nirgends in der Satzung des e.V. steht geschrieben, dass die Gründung einer neuen Abteilung der etwaigen Zustimmung durch die Mitglieder bedarf.

Konkret, § 22 Abs. 3:

Der Verein kann weitere Abteilungen bilden. Die Abteilungen werden in Abstimmung mit dem Vorstand gebildet.

Sorry, aber du missverstehst da was. Wer ist denn „der Verein“? Das sind nach § 7 die Mitglieder. Und wie können von diesen Mitgliedern Entscheidungen darüber getroffen werden, was innerhalb des Vereins gemacht wird? Auf der Mitgliederversammlung gem. § 11. Dazu bedarf es jedes Mal eines Mehrheitsbeschlusses nach § 16.


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