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Grenzöffnung 2015 und Lockdown 2020 (Corona)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Mittwoch, 10.06.2020, 20:11 (vor 2148 Tagen) @ carla

Das Verlassen der Wohnung „ohne triftigen Grund“ war bis zum Urteil des Verfassungsgericht am 28.04 nicht erlaubt. Draußen spazieren durfte man zum Glück immer.

Noch einmal die Frage: Bemerkst Du es?


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