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Grenzöffnung 2015 und Lockdown 2020 (Corona)

carla, Mittwoch, 10.06.2020, 20:06 (vor 2296 Tagen) @ Copperfield

Das Verlassen der Wohnung „ohne triftigen Grund“ war bis zum Urteil des Verfassungsgericht am 28.04 nicht erlaubt. Draußen spazieren durfte man zum Glück immer.


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