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Kekulé rügt Lockerungen als „brandgefährlich“ (Corona)

Franke, Mittwoch, 06.05.2020, 14:30 (vor 1423 Tagen) @ BVBMenden
bearbeitet von Franke, Mittwoch, 06.05.2020, 14:45

Darf ich fragen wo du wohnst? Wo durfte man sein Haus nicht ohne triftigen Grund verlassen? Spanien fällt mir ein, aber die haben mit unseren Grundrechten wenig zu tun...


In Bayern ist das so. Fünf Jugendliche am flachen Land ohne triftigen Grund an ihrem Bauwagen - Das reicht für ein Bußgeldverfahren.

Allerdings meinte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, es gibt so viele triftige Gründe, die Wohnung zu verlassen, . . .

Gehen und Fahrradfahren war nie beschränkt. Mangels geöffneter Hotels, Pensionen, Gaststätten sollte man halt nur so weit, dass man bis zum Abend auch wieder nach Hause kommt. Aber mit dem Auto 40 Kilometer weit zum Einkaufen fahren kann/konnte ein fettes Bußgeld einbringen. Da ich sowieso kein Auto habe, alles mit dem Fahrrad erledige, hat mir insoweit nichts gefehlt.

Es fehlt mir nur der Sport und die Kneipe danach. Und Friseurbesuch, naja, jetzt wieder möglich und eigentlich überfällig, aber anrufen, für irgendwann einen Termin bekommen? Hingehen und bestimmt manches falsch machen, sich ungeschickt anstellen und dann noch mehr als sonst bezahlen? Wenn man sich eine Glatze rasiert - Wie lange dauert das, bis es wieder einigermaßen normal ausschaut? ;-)))


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