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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 08.04.2020, 15:15 (vor 1479 Tagen) @ Jurist81

Sorry, das ist an zwei Stellen vollkommen falsch:

1) die Regeln in Deutschland sind doch ganz einfach: keine Treffen von mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Ergo ist ein Treffen mit Nachbarn und Familie derzeit verboten. Und das sollte auch jedem klar sein.

Das stimmt doch so pauschal gar nicht, oder? Zumindest laut diesem Text von SWR3

4. Darf ich zu Freunden gehen zum Essen?

Hier gelten unterschiedliche Regelungen für die Bundesländer. Für Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine Einschränkungen, jedenfalls nicht für den für den privaten Bereich. Die Landesregierung hat aber an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, auch in der Privatwohnung sollten sich nicht mehr als zwei Personen treffen bzw. nur die, die dort wohnen.

In Baden-Württemberg darf man sich außerhalb des öffentlichen Raums noch zu fünft aufhalten. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn alle in gerader Linie miteinander verwandt sind, also Enkel, Kinder, Großeltern, Eltern oder zusammenwohnen. Dann dürfen es mehr sein und zu denen darfst du auch zum Essen gehen. Aber aufpassen: Manche Kommunen in Baden-Württemberg haben strengere Regeln.


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