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Neue Woche, neue Zahlen - Zahl der Corona-Patienten in NRW bei über 20.000 (Corona)

tim86, Hamburg, Montag, 06.04.2020, 19:35 (vor 1479 Tagen) @ simie

Mal ganz abgesehen davon, dass die Abstandsregelungen erst durch das Eingreifen der Polizei nicht mehr eingehalten werden konnten. Da haben mal wieder regelrechte Blitzbirnen in der Polizeiführung entschieden.

Naja die Polizei hat damit nur die Anordnung der hessischen Landesregierung ausgeführt. Versammlungen und dazu gehören auch Demonstrationen sind momentan verboten. Es kann guten Gründe geben das kritisch zu sehen. Der richtige Weg ist dann aber sich das Recht beim Verwaltungs- und ggf. in letzter Instanz Verfassungsgericht einzuklagen und nicht die Anordnung zu ignorieren.

Denn bis ein Gericht das Verbot von Demonstrationen für unverhältnismäßig erklärt, und somit die Demonstration legal ist, muss die Polizei Versammlungen von mehr als 2 Personen auflösen.

Eingreifen musste die Polizei auch erst, als die Demonstranten sich eben geweigert haben, die Versammlung aufzulösen. Und das dass zwanghafte Auflösen der Versammlung durch die Polizei nicht mit Wahrung des mindest Abstands möglich ist, sollte logisch sein.

Bei einer anderen Demonstrationsanmeldung hat übrigens das Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden, dass das grundrechtlich geschützte Demonstrationsrecht, momentan zurück stecken muss vor dem Ebenfalls geschützten Schutz von Leib und Leben sowie Schutz der medizinischen Einrichtungen(VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20).


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