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OVG Münster stoppt vorläufig Rodung im Hambacher Forst (Sonstiges)

Jurist81, Freitag, 05.10.2018, 19:53 (vor 2023 Tagen) @ Schnippelbohne

Und wenn die Demonstranten sich dort nicht rechtswidrig aufgehalten hätten, rechtswidrig Bauten geschafft hätten, sich mit Fäkalieneinsatz gegen die Räumung gewehrt hätten, die Medien dieses Thema nicht ausgeschlachtet hätten, der Tote aufgepasst hätte bei der Überquerung der Behilfsbrücke, dann würde er jetzt auch leben. Bei Kausalverläufen dreht man sich im Kreis. Deswegen muss die Komponenten der Zurechenbarkeit hinzukommen bei der Bewertung. Und der Polizei ist der Unfall nicht zurechenbar, den Demonstranten, RWE und den Medien jedoch auch nicht.


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