schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

[Umwelt] Hambacher Forst wird geräumt (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Donnerstag, 13.09.2018, 21:51 (vor 2051 Tagen) @ Matze0989

Radikales, zum Teil auch rechtswidriges Durchsetzen von Interessen mit Polizeigewalt (siehe z.B. auch Stuttgart 21), statt auf Konversation und Kompromissfindung zu setzen, erfolgt hingegen auffällig häufig unter CDU/CSU-Führung... Ich glaube, das darf man durchaus auch besonders kritisieren...

Was da nun jetzt rechtswidrig ist, steht doch wohl außer Frage.
Schon mal was von Verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) gehört ?

Verbotener Eigenmacht darf sich der unmittelbare Besitzer mit Gewalt erwehren (§ 859 BGB).[3] Dieses Selbsthilferecht des Besitzers gestattet diesem sowohl die gewaltsame Abwehr von Beeinträchtigungen (sog. Besitzwehr) als auch die Wiedererlangung der tatsächlichen Sachherrschaft (sog. Besitzkehr). Bei der Ausübung des Selbsthilferechts darf sich der unmittelbare Besitzer auch der Hilfe Dritter bedienen. Es steht ihm sowohl gegenüber demjenigen zu, der die verbotene Eigenmacht ausübt als auch gegenüber dem nach Weitergabe der Sache fehlerhaft Besitzenden. Eine nicht nur gegenwärtige Beeinträchtigung des Besitzes ist durch die possessorischen und petitorischen Ansprüche gem. §§ 861, 862 und 1007 BGB geschützt. (aus Wikipedia)

Genau genommen gäbe es bei einer Räumung durch den Besitzer auch keine Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, selbst wenn dieser (angemessene) Gewalt ausübt.

Das Gesetz ist hier also ganz auf der Seite von RWE .

SGG
Klopfer


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233615 Einträge in 13684 Threads, 13778 registrierte Benutzer Forumszeit: 25.04.2024, 18:26
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln