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[Umwelt] Hambacher Forst wird geräumt (Sonstiges)

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 14.09.2018, 08:33 (vor 2051 Tagen) @ Klopfer

Meines Wissens ist die ganze Geschichte durchgeklagt und zugunsten RWE entschieden. Ist aber auch Wurst, siehe meine Posting oben, wäre wohl alles nicht nötig gewesen.

Eben gerade nicht. Es ist eine Klage des BUND anhängig, die die Rodung stoppen würde. Dort ist bisher lediglich über den einstweiligen Rechtsschutz durch das OVG entschieden worden, nicht jedoch in der Sache selbst. Das ist auch das Verfahren, welches der Kreis Düren und die Stadt Kerpen wohl abwarten wollten, bevor in die Vollstreckung gegangen werden sollte.

Ginge es hier um die Vollstreckung von gerichtlich festgestellten Eigentumsrechten, wäre ich voll und ganz auf deiner Seite. Es kann nicht angehen, dass im Ergebnis trotz gerichtlicher Feststellung Eigentum besetzt wird und der Eigentümer am Ausüben seiner Eigentumsrechte gehindert wird.

Worum es mir hier jedoch geht, ist, dass die Räumung, die gestern begonnen wurde, auf die Durchsetzung des baurechtlichen Brandschutzes gestützt wird. Verwaltungshandeln braucht in Deutschland immer eine gesetzliche Grundlage und diese ist eben für den vorliegenden Fall ausdrücklich von der Verwaltung im Brandschutz angesiedelt worden. Der Brandschutz hat aber mit den Eigentumsrechten von RWE hier vorliegend Null Komma Null rechtlich zu tun.

Das Problem im vorliegenden Fall ist, dass das OVG bereits durchblicken lassen hat, dass es dem BUND durchaus Recht geben könnte, was zu einer Erklärung des Gebietes um des Hambacher Forsts zu einem "Natura 2000" Gebiet führen würde und zu einer Rechtswidrigkeit der Rodung. Die Erklärung zum "Natura 2000" Gebiet sei nach Auffassung des BUND nämlich rechtswidrig unterblieben.
Würde das OVG nun mehr zu Gunsten von BUND entscheiden, wäre die Rodung im Ergebnis nicht mehr durchführbar - dann gerichtlich festgestellt.

Und hier kommen wir nun zu dem, weswegen ich hier das Vorgehen nicht richtig finde. Eine Vollstreckung auf Grundlage von Eigentumsrechten ist aktuell quasi - insbesondere vermutlich auch, da der Forst zwar im Eigentum der RWE steht, jedoch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde - nicht möglich. Das Ministerium hat nun krampfhaft eine rechtliche Grundlage gesucht, auf der sie aber die Räumung veranlassen können. Im Ergebnis aber nur, so liegt die Vermutung nahe, damit die Rodung begonnen und durchgeführt werden kann, bevor die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist.
Diese Vermutung liegt nahe, da der Kreis Düren und die Stadt Kerpen als zuständige Baurechtsbehörde es für nicht notwendig gehalten hatten, wegen des Brandschutzes unmittelbar vorzugehen. Diese wurden eben erst durch das Ministerium als oberste Rechtsaufsicht zum Einschreiten verpflichtet. Deutet für mich darauf hin, dass diese Entscheidung rein politisch getroffen wurde.

Ich finde, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu. Man stütz die Räumung nämlich auf eine vorliegend dem eigentlichen Streit fremde Rechtsgrundlage, um Fakten zu schaffen hinsichtlich eines Streits, der eben bisher nicht rechtskräftig entschieden wurde.
Das mag rechtmäßig sein, richtig ist es damit aber noch lange nicht. Und das sehe ich dann halt vorliegend anders als du. Dabei geht es mir aber wie gesagt nicht darum, dass das Verhalten der Besetzer in irgendeiner Weise gerechtfertigt sei. Allein weil man das Verhalten der "Aktivisten" aber nicht für richtig hält, muss man auch das Verhalten von RWE/Ministerium hier auch nicht für richtig halten. Das ist vorliegend kein entweder/oder. Insbesondere wäre ein Abwarten der gerichtlichen Verhandlung nach rechtsstaatlichen Aspekten vorliegend ebenfalls rechtmäßig gewesen. - Eine Entscheidung gegen die Räumung wäre also nicht eine Entscheidung gegen den Rechtsstaat gewesen (insbesondere weil es, wie bereites ausgeführt, bei der Räumung ausdrücklich nicht um die Durchsetzung von Eigentumsrechten ging).

Es gibt wie immer nicht schwarz oder weiß, sondern verschiedene Sichtweisen auf dieses Thema...


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