schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Zoon, Donnerstag, 13.07.2023, 19:55 (vor 893 Tagen) @ MarcBVB

Die amtliche Überschrift des 2. Titel vom 2. Abschnitt des SGB I lautet: "Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger". In diesem Bereich werden die einzelnen Sozialleistungen aufgezählt. Zu dieser Aufzählung gehört auch § 25 SGB I. In dessen Absatz 2 wird eindeutig das Elterngeld genannt. Damit ist das Elterngeld nach dem Willen des Gesetzgebers eine Sozialleistung. Ich verstehe gar nicht, warum dies von einzelnen Politikern und Journalisten krampfhaft geleugnet wird.

Link zum 2. Titel des 2. Abschnitt des SGB I: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG000600314


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517364 Einträge in 16293 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.12.2025, 04:03
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln