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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Schoeneschooh, CDMX, Mittwoch, 05.07.2023, 18:58 (vor 901 Tagen) @ Hatebreed

Kannst du mir das beim ersten Kind kurz erläutern. Da muss man das Gehalt aus dem Vorjahr ansetzen und wenn man da ganz normal arbeitet als Angestellter woraus ergeben sich die Unterschiede zwischen Brutto und zu versteuerndem Einkommen. Bin kein Steuerexperte und in meiner Steuererklärung in D vor Kindern war da nichts groß zum Absetzen.

Bin in gesetzlicher KV, keinen Riesterkram und so, kein Immobilien, etc. 1.000€ Werbungskosten und kein Pendelweg.


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