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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Zoon, Donnerstag, 06.07.2023, 00:39 (vor 902 Tagen) @ xXNightwalkerXx

Dann bitte Einkommensgrenze auf eine Grenze von 60.000€ (~Durchschnittseinkommen der Haushalt in Deutschland) setzen. Dann erreicht es wirklich nur diejenigen die es dringend zur Lebenssicherung benötigen, also Geringverdiener unterm Durchschnitt - oder direkt nur für Sozialhilfeempfänger? Alle anderen können ja gucken wie sie klar kommen und jahrelang vorsparen - wenn sie es nicht schaffen, dann ist deren Lebensplanung halt kacke (so wie es hier teilweise einige polemisch geäußert haben).

Dem Gesetzgeber steht ein weiter Gestaltungsspielraum zu, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er steuerfinanzierte Standardsicherung betreiben will.

Aus meiner Sicht macht die Grenze von 150 T€ eher Sinn als die von Dir vorgeschlagene Grenze von 60 T€. Die Eltern mit einem Einkommen von mehr als 150 T€ dürften (typischerweise) derart ausreichend finanziell abgesichert sein, dass es diesen leichter möglich sein sollte, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen. Bei der von Dir vorgeschlagenen Grenze von 60 T€ bin ich mir im Hinblick auf die ausgeschlossenen Eltern mit Einkommen von 60.001 € bis 150.000 € nicht sicher, ob diese Erwägung noch zutrifft.

Das von Dir erwogene Absenken dieser Grenze auf Bürgergeldempfänger dürfte schon deshalb keinen Sinn machen, weil das Elterngeld auf den Bezug von Bürgergeld im Regelfall angerechnet wird (§ 10 Abs. 5 BEEG). Dann könnte man das Elterngeld auch gleich abschaffen und den Jobcentern den Aufwand der Anrechnung ersparen.

Übrigens können die "vermögenden Eltern", die vom Bezug von Elterngeld ausgeschlossen sind, ihre Kinderbetreuungskosten im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderabgaben steuerlich absetzen.


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