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Verfassungsgericht stoppt Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzen (Politik)

DB146, Lokschuppen, Donnerstag, 06.07.2023, 20:47 (vor 1035 Tagen) @ Klopfer

Es war Wille der Regierung und deren Fraktionen, das jetzt so schnell wie möglich abzuschließen.

Ich bin der Meinung, dass das Parlament selbst den schnellen Abschluss hätte verhindern können, wenn nicht sogar müssen - siehe Verfassungsgerichtsentscheid.

Der Wille der Regierung sollte bei Gesetzgebungsbeschlüssen keine Rolle spielen. Der Bundestag muss unabhängig entscheiden können.

SGG
Klopfer

Richtig, nennt sich Gewaltenteilung, Art. 20 Abs. 2 GG.

Und dann ist da noch Art. 38 GG:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.


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