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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Zoon, Mittwoch, 05.07.2023, 21:05 (vor 1127 Tagen) @ xXNightwalkerXx

Elterngeld ist keine Sozialleistung sondern eine Leistung zum Lohnausgleich, für die Gleichberechtigung der Paare und zur Unterstützung der Kinder(erziehung).

Genaus deshalb ist das Elterngeld eine Sozialleistung. Es wird geregelt im Bundeselterngeldgesetz und ist Teil des Sozialgesetzbuches, vgl. § 68 Nr. 15 SGB.


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