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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

xXNightwalkerXx, Mittwoch, 05.07.2023, 21:30 (vor 1191 Tagen) @ Zoon

Elterngeld ist keine Sozialleistung sondern eine Leistung zum Lohnausgleich, für die Gleichberechtigung der Paare und zur Unterstützung der Kinder(erziehung).

Genaus deshalb ist das Elterngeld eine Sozialleistung. Es wird geregelt im Bundeselterngeldgesetz und ist Teil des Sozialgesetzbuches, vgl. § 68 Nr. 15 SGB.

Dann anders ausgedrückt. Elterngeld dient nicht ausschließlich dazu sozialbedürftige Menschen mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, sondern die Betreuung der eigenen Kinder durch die eigenen Eltern als Lohnersatzzahlung zu unterstützen.


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