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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Trainer09, Bochum, Mittwoch, 05.07.2023, 19:04 (vor 902 Tagen) @ Schoeneschooh

Ich denke es kommt wahrscheinlich viel darauf an, wie man den Grund für das Elterngeld gesellschaftlich sehen möchte. Ist es eine reine Sozialleistung oder hat es zusätzlich nicht auch die Funktion, einen Anreiz zu schaffen für das gesellschaftlich wünschenswerte Ziel "Kinder bekommen"?
Wenn man es als reine Sozialleistung deklariert, dann müsste aber der aufgrund von zB. Erbschaft wohlhabende Geringer-Verdiener ja eventuell auch da rausgenommen werden, der ja ggf. wohlhabender ist als der erst seit kurzem arbeitende Gutverdiener.

Ich für meinen Teil tue mich da eher schwer, diese Einschränkung gut zu finden. Beim Thema "Kinder bekommen" sollten Eltern egal welcher Einkommensschicht so wenig Hürden wie möglich haben. Das sollte sich die Gesellschaft auch was kosten lassen, über die reine Bedürftigkeit hinaus. Eltern, die vorher so hohe Gehälter hatten, haben ja auch ziemlich hohe Steuerlast. Ich denke, jemand der 200.000 brutto verdient, zahlt irgendwas um die 70.000 Euro Steuern vermutlich pro Jahr. Der fehlende Einkommensbetrag für den 1 Jahr nicht arbeitenden Ehegatten würde dann übrigens, wie hier öfter suggeriert, auch nicht 21.600 Euro betragen, sondern das volle Gehalt für dieses Jahr. Die 21.600 Euro mildern dies bislang nur ab. Da nun zu sagen "darauf kommts dann auch nicht mehr an" ist auch schwierig.

Es gibt ja auch diverse andere negative Aspekte: Letztlich wird in der Realität hiermit ja auch vermutlich die Frau eher "bestraft", die dann ein Jahr kein "eigenes" Geld hat. In den höheren Einkommensschichten gibt es ggf. auch viele Selbständige, deren Geschäft ohne Einkünfte vielleicht über Wasser gehalten werden muss, damit man es danach überhaupt noch weiterführen kann.

Des Weiteren wäre ich mal gespannt, ob eine solch harte Kappungsgrenze (Alles oder Nichts) schon bei der halbierten Einkommenshöhe überhaupt letztlich nicht ggf. sogar rechtswidrig sein könnte.


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