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Auswirkungen des Kölner Karnevals (Corona)

majae, Muc, Montag, 29.11.2021, 11:45 (vor 1486 Tagen) @ Schnippelbohne

Triage von Ungeimpften verstößt auch gegen das Grundgesetz. Auch wenn ich persönlich von den Ungeimpften auf den Intensivstationen genervt bin, ist eine Gleichbehandlung mit der einzigen Unterscheidung nach Heilungsprognosen richtig und alternativlos. Sonst könnten wir diese Fragen auch über Raucher, Risikosportler etc. stellen.

Der Ethikrat hat kürzlich genauso entschieden. Und ich stimme dem überhaupt nicht zu. Raucher, Risikosportler etc sorgen mit ihrem Verhalten eben nicht dazu, dass die KH überlastet werden und erzwingen somit auch keine Triagen. Ungeimpfte tun das aber schon. Es geht dabei ja weniger um erzieherische Motive, sondern um das Verursacher-Prinzip. Wieso soll jemand nach einem Autounfall nicht behandelt werden, nur weil Millionen von 50- und 60-jährigen der Meinung sind, dass ihr Körper dem Virus schon standhält? Sie nicht nur bewusst das Risiko eines schweren Verlaufs eingehen (das tun Raucher, Extremsportler etc. auch), sondern denen es auch völlig egal ist, wenn die Intensivstationen volllaufen. Und wenn es einem so vollkommen egal ist, man dem Solidaritätsprinzip so offen den Mittelfinger zeigt, wieso sollte diese Person dann den Beatmungsplatz bekommen, warum muss das Unfallopfer mit 30% Überlebenschance diese 30% aufgeben, damit diese Person, die mit ihrem freiwilligen Verhalten erst zu der Triage-Situation führt, ihre 50% Überlebenschance wahrnehmen darf?
Der Vergleich mit Rauchern, Alkoholikern, Fettleibigen etc vergisst einen ganz entscheidenden Punkt: Keine dieser Gruppen sorgt für Triagen.


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