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Lübeck stoppt unzulässige Impfaktion (Corona)

Lattenknaller, Madrid, Sonntag, 28.11.2021, 18:30 (vor 1491 Tagen) @ MarcBVB

Halte ich für ziemlich harten Tobak. Als Verteidiger ist man unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Und deswegen darf Kubicki ihn natürlich verteidigen. Das hat übrigens auch nichts mit Moral oder Anstand zu tun. Auch die furchtbarsten Menschen haben Anspruch auf den Verteidiger ihrer Wahl. Und nein, Verteidiger machen sich nicht mit den Taten Ihrer Mandanten gemein.


Was Kubicki als Strafverteidiger macht, ist sein gutes Recht.
Er ist allerdings auch Politiker und stellv. Vorsitzender einer Partei, die in der Regierung sitzt.
Von daher ist das kein sonderliches Bild, das der POLITIKER da abgibt.
Es gibt sehr viele Menschen, die eben nicht das ganze so reflektiert aus juristischer Sicht betrachten wie Du.
Persönlich bin ich auch der Ansicht, dass sich das Amt des Vizepräsidenten des Bundestags nicht mit Nebentätigkeiten verträgt.
Von daher darf man den Politiker Kubicki durchaus für das Mandant kritisieren.


Der Gesetzgeber hat durchaus die Möglichkeit, da entsprechend tätig zu werden. Wird ein zugelassener RA in ein Beamtenverhältnis (oder auch Richter, StA) berufen, so ruht die Zulassung.

Das Mandat als MdB ist indes nicht genannt und auch das Amt des Vizepräsident des Bundestages nicht (§ 47 BRAO). Das würde übrigens auch dann gelten, wenn "Kollege" Gysi VP wäre.

Du antwortest auf eine politische Aussage mit einer juristischen Antwort.
Ist eher Thema verfehlt.


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