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Vonovia... (Sonstiges)

DomJay, Köln, Freitag, 16.04.2021, 21:48 (vor 1107 Tagen) @ tim86

Sie müssen die Gewinne nicht ausschütten(wenn die Gewinne im Unternehmen bleiben, sollte dafür in der Theorie der Aktienkurs steigen). Der Vorstand ist aber verpflichtet im Rahmen des unternehmerischen Ermessens auf der Grundlage angemessener Informationen die für das Unternehmen besten Entscheidungen zu treffen. Tun sie das nicht, ist der gesamte Vorstand für den dadurch entstandenen Schaden(z.B. niedrigeren Gewinn) haftbar.

Hier wäre ich mir aber nicht sicher, ob der Vorstand nicht argumentieren kann, dass sie davon ausgegangen sind, dass das Einfordern der ausstehenden Mieten zu negative Presse geführt hätte. Und es deswegen für das Unternehmen besser war auf sein Recht zu verzichten.

Dazu Rechtsstreitigkeiten usw. das für den Zeitraum wo die rechtswidrige Beschneidung galt bis zur Aufhebung. Die Mieten kommen danach natürlich wieder wie geplant und werden wahrscheinlich von den Mietern zwar nicht freudestrahlend aber positiver gezahlt, als wenn man nachfordern würde.


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