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Ein Mietpreisdeckel scheint nicht per se verfassungswidrig zu sein (Sonstiges)

Franke, Donnerstag, 15.04.2021, 15:29 (vor 1105 Tagen) @ Stoßstürmer86

Im zweiten Absatz des Artikels steht

Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.


Also wäre doch ein bundesweiter Mietpreisdeckel verfassungsrechtlich konform?

Oder lese ich das falsch?


Ich lese da nur, dass Länder in diesem Bereich nichts mehr regeln dürfen.

Ob eine solche Regelung verfassungsrechtlich konform ist, entscheiden sie erst, wenn sie es entscheiden müssen. Die sind auch faul in Karlsruhe. ;-)


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