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Vonovia... (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Freitag, 16.04.2021, 21:28 (vor 1106 Tagen) @ micha87

Sie müssen die Gewinne nicht ausschütten(wenn die Gewinne im Unternehmen bleiben, sollte dafür in der Theorie der Aktienkurs steigen). Der Vorstand ist aber verpflichtet im Rahmen des unternehmerischen Ermessens auf der Grundlage angemessener Informationen die für das Unternehmen besten Entscheidungen zu treffen. Tun sie das nicht, ist der gesamte Vorstand für den dadurch entstandenen Schaden(z.B. niedrigeren Gewinn) haftbar.

Hier wäre ich mir aber nicht sicher, ob der Vorstand nicht argumentieren kann, dass sie davon ausgegangen sind, dass das Einfordern der ausstehenden Mieten zu negative Presse geführt hätte. Und es deswegen für das Unternehmen besser war auf sein Recht zu verzichten.


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