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Schlimme Szenen in Berlin ... Die bittere Ironie des Ganzen (Sonstiges)

Franke, Freitag, 16.04.2021, 11:23 (vor 1105 Tagen) @ donotrobme

Das Bundesverfassungsgericht hat Mietpreisbremsen nicht per sé für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung sei nur nicht befugt eine Mietpreisbremse einzuführen - Link geht zum Tagesspiegel (6. Absatz).

Es ist halt die frage, wer dafür zuständig ist.


Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Landesregierung nicht zu dieser Regelung befugt ist - über mehr war dann nicht zu entscheiden.

Es ist keineswegs nur die Frage, wer dafür zuständig ist.


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