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Und mit einem Handschlag wird dafür gesorgt, ......... (Sonstiges)

uwelito, Wambel/ Westpfalz/ Waldhof, Donnerstag, 15.04.2021, 20:21 (vor 1107 Tagen) @ Stoßstürmer86

Bei aller gerechtfertigten Kritik an vielen Punkten der Sozialpolitik kann ich dir versichern, dass eine Nachzahlung über den ALG II - Bezug mitfinanziert werden könnte. D.h. ein ALG II- Bezieher hat erst mal keine direkten finanziellen Nachteile. Getroffen würden dagegen von so einer Nachzahlung Arbeitnehmer oder Rentner, die mit ihrem Lohn knapp über dem Existenzminimum liegen und keine Leistungen erhalten, z.B. vom Jobcenter oder der Wohngeldbehörde.


Dann erzähl mal. Wie könnte eine Nachzahlung über den ALG2 - Bezug mitfinanziert werden? Die einzigste Möglichkeit die ich kenne ist ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, das dann jeden Monat vom Regelsatz abgestottert werden muss. Man kann natürlich auch einfach mal 2 Monate nichts Ausgeben und damit die Nachzahlung "Erhungern".

Andere Möglichkeiten kenne ich da bisher nicht.

Eine Wohnung ist keine Waschmaschine. Sollte es für einen Vermieter rechtlich möglich sein Miet- Nachzahlungen einzufordern, wird dieser vom Mieter (und ALG II Bezieher) nicht selbstverschuldete und nicht zwingend vorraussehbare Mehraufwand bei entsprechendem Antrag vom Jobcenter übernommen. Genau wie etwa die durch einen kalten Winter bedingten höheren Heiz-Ausgaben.


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