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Und mit einem Handschlag wird dafür gesorgt, ......... (Sonstiges)

Stoßstürmer86, Ort, Donnerstag, 15.04.2021, 15:50 (vor 1078 Tagen) @ Franke

Für die Kosten der Unterkunft werden von den Jobcentern Angemessenheitsgrenzen festgelegt. Für die 1-Personen Bedarfsgemeinschaft beläuft sich die Angemessenheitsgrenze in Berlin auf 421,50 Euro für die Kaltmiete. Da gibts dann in einzelnen Fällen noch 20 % drauf bei drohender Wohnungslosigkeit. Darüberhinaus wird kein Cent gezahlt. Kannst ja mal schätzen wie viele 20 - 50 m2 Wohnungen es dafür in Berlin dafür noch gibt.

https://www.berlin.de/jobcenter-mitte/arbeitslosengeld-ii/kosten-fuer-unterkunft-und-heizung/210311_ubersicht_angemessenheit.pdf


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