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Dagegen (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 26.06.2020, 13:38 (vor 1399 Tagen) @ markus

Das ist doch überhaupt nicht das Problem und auch nicht der Grund für die Abschaffung gewesen.

Doch das ist verfassungsrechtlich ein Problem und war auch ein zentrales Motiv des Gesetzgebers für die Zusammenführung von Alhi und Sozialhilfe.

Um das mal zu verdeutlichen:
Arbeitnehmer, keine Kinder, 5 Jahre beschäftigt, Verdienst mtl. 3.000 DM netto bekam bei Arbeitslosigkeit vom Steuerzahler mittels Arbeitslosenhilfe seinen bisherigen Standard gesichert. Alhi betrug mtl. ca. 1.800 DM.
Selbständiger, keine Kinder, 5 Jahre selbständig tätig, gleiches Nettoeinkommen, bekam vom Steuerzahler seinen bisherigen Standard nicht gesichert, da kein Vorbezug von Arbeitslosengeld. Er bekam allenfalls Sozialhilfe (damals 300 DM zzgl Miete), die aber auch nur, wenn er die strengeren Einkommens- und Vermögensfreibeträge nicht überschritt.

Hier stellte sich schon die Frage, warum der Vorbezug einer Versicherungsleistung diese Ungleichbehandlung bei der Verteilung von Steuermitteln (Alhi und Sozialhilfe) rechtfertigen können soll.

Auch innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmer führte diese Art der Arbeitslosenunterstützung zu Problemen:
Der o.g. gutverdienende Arbeitnehmer konnte mit der Arbeitslosenhilfe von mtl. 1.800 DM seinen Lebensunterhalt sichern und hat keine Sozialhilfe benötigt.
Die schlecht verdienende Backwarenverkäuferin mit Minigehalt von mtl. 700 DM bekam nur Alhi von mtl. 420 DM und somit viel zu wenig, um ihre Existenz sichern zu können. Theoretisch hätte sie mit Sozialhilfe aufstocken können. In der Praxis scheiterte dies aber häufig an den strengeren Einkommens- und Vermögensfreibeträgen. So wäre diese zB bei Besitz eines PKWs mit Verkehrswert von 1.500 DM schon über dem Vermögensfreibetrag gelegen und hätte den PKW verwerten müssen mit dem Ergebnis, ohne PKW nur noch geringere Chancen auf eine neue Anstellung zu haben.

Hier stellte sich die Frage, warum bei der Unterstützung von Arbeitslosen ausgerechnet die Personengruppe der ehemals Schlechtverdienenden benachteiligt wird und hierdurch letztlich sogar an der Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gehindert werden.

Und falls das verfassungsrechtlich ein Problem sein sollte, gibt es dafür eine ganz simple Lösung. Einfach die Arbeitslosenversicherung erhöhen und dafür die Lohnsteuer runter. Es ist mir als Arbeitnehmer doch völlig egal, ob der Betrag, den man mir von meiner Gehaltsabrechnung abzieht, um damit die Leistung finanzieren zu können, nun Lohnsteuer oder Sozialabgabe heißt. Über die Lohnsteuer ist es aber etwas fairer, da die Sozialabgaben prozentual für alle gleich hoch sind, Lohnsteuer dagegen nicht. Ebenso egal ist es mir, wie das Kind genannt wird. Das ändert doch nichts an dem Ergebnis, dass ein Teil des Bruttoeinkommens abgezogen wird um damit eine Sozialleistung zu finanzieren.

Die Realisierung Deines Vorschlages hätte an der oben beschriebenen Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von Arbeitslosen bei der Verteilung von Steuergeldern nichts geändert.


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