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dafür (Sonstiges)

timmoe, Bremen, Mittwoch, 24.06.2020, 09:07 (vor 2291 Tagen) @ Stoßstürmer86

Allein schon um die Lebenszeit vergütet zu bekommen, die dabei drauf geht, wenn man die entsprechenden Schreiben des Jobcenters zu verstehen.

Kenne einen solchen Fall aus dem näheren Bekanntenkreis, wo eine Betriebskosten-Abrechnung zweimal mindernd auf den Regelsatz angewendet wurde, weil sich die Anschreiben da einfach überholt haben.


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