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Dagegen (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 25.06.2020, 22:21 (vor 1372 Tagen) @ markus

So kann man es sich auch schönreden. Das Risiko gab es in der Form mit der damaligen Arbeitslosenhilfe nicht. Da waren die Schonvermögen deutlich höher

Arbeitslosenhilfe 2002: Schonvermögen 520 € pro Lebensjahr
Alg II heute: Schonvermögen lt § 12 SGB II allein bei der Altersvorsorge 750 € pro Lebensjahr (soweit Verwertungsausschluss).
Die heutige Freibetragsregelung könnte vorteilhafter sein.

und die Höhe der Zahlung richtete sich nach dem alten Einkommen, sprich dem jeweils individuellen Lebensstandard. Wer mehr verdient hat, hat vorher auch mehr eingezahlt und deshalb auch mehr und bedingungsfreier bekommen.

Das umgekehrte gilt aber auch. Wer zuvor nur wenig verdient hatte, bekam Arbeitslosenhilfe, die zum Leben nicht gereicht hat. Der konnte zwar dann ergänzend Sozialhilfe beantragen. Die Freibeträge nach dem BSHG waren aber so gering, dass diese häufig überschritten wurden (zB weil ein PKW vorhanden war) und keine Sozialhilfe gewährt wurde. Wer vor seiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld bezogen hatte, weil er kein Arbeitnehmer war, bekam keine Arbeitslosenhilfe und musste von Sozialhilfe leben.

Man hat mit Hartz 4 ein Stück Sozialstaat aufgegeben. Ich habe lieber einen besseren Sozialstaat, keinen schlechteren. Du erklärst letztendlich nur die Logik hinter der Hartz 4 Gesetzgebung. Aber die muss noch lange nicht gut sein. Die alte Logik war m.E. die bessere.

Die alte Logik hat Ex-Arbeitnehmer, die gut verdient hatten, bevorzugt und alle anderen benachteiligt. Finanziert wurde dies mit Steuermitteln, nicht mit Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Ist es wirklich sozial gerechter, wenn der Steuerzahler der einen Gruppe den ehemals gehobenen Standard finanziert und die andere Gruppe nur mit dem nötigsten versorgt?


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