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patrahn, Gelsenkirchen, Mittwoch, 24.06.2020, 09:09 (vor 1401 Tagen) @ timmoe

Ich würde mal tippen dass aus der Abrechnung ein Guthaben entstanden ist. Ein Guthaben würde bedeuten, dass die berücksichtigten Vorauszahlungen für Betriebskosten im Abrechnungszeitraum ja zu hoch angesetzt waren. Dementsprechend wird das Guthaben einmalig verrechnet, da wird nix vom Regelsatz gekürzt... das Guthaben zählt als einmaliges Einkommen, und dann reduzieren sich natürlich die Leistungen für den entsprechenden Monat.


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