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Dagegen (Sonstiges)

Stoßstürmer86, Ort, Donnerstag, 25.06.2020, 18:49 (vor 2016 Tagen) @ Taifun

Grundsätzlich gebe ich dir Recht.

Hast du noch Wissen wieviel % vom Arbeitslohn zum Schluß geleistet wurde und wie der Unterschied zum Arbeitslosengeld war? Ich finde gerade nur 67% mit Kinder, aber das wäre das gleiche wie heute ALG-1. Ist das richtig?

Es war etwas weniger als ALG1.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenhilfe

Höhe der Arbeitslosenhilfe

Der Leistungssatz wurde mehrfach gesenkt. Zuletzt betrug er 53 % beziehungsweise 57 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Den erhöhten Leistungssatz erhielten Arbeitslose, wenn sie oder ihr Ehegatte/Lebenspartner ein Kind im Sinne von § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz hatten. Die Bemessungsgrundlage der Arbeitslosenhilfe wurde jährlich an die Entwicklung der Bruttolöhne angepasst, abzüglich eines Kürzungsfaktors von 3 %, der auch zu realen Kürzungen der Höhe der Arbeitslosenhilfe führen konnte.[17]

Die Arbeitslosenhilfe war steuerfrei. Der Bezieher durfte eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange er bei diesen Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden blieb. Es gab einen monatlichen Freibetrag von 165 €. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag überstieg, wurde der übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen.

Auszahlungen erfolgten unbar und rückwirkend, d. h. am Ende des Monats; in Ausnahmefällen war eine Barauszahlung möglich.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wurde die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten/Partners gemindert. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem „Arbeitslosenhilfeurteil“ vom 17. November 1992[18] eine höhere, dynamische Grenze für den Selbstbehalt des verdienenden Partners gefordert, da anderenfalls ein Zwang zur Alleinverdienerehe entstehe, der wegen der Selbstbestimmung der Eheleute über ihre Arbeitsteilung verfassungswidrig sei.[19]

Wobei ich wie mein Vorredner die alte Regelung favorisiere.
Bei der alten Regelung hat man immerhin noch einen Unterschied gemacht ob jemand 20 Jahre oder noch nie in seinem Leben gearbeitet hat. Derjenige der noch nie gearbeitet hat, hat dann meines Wissens im alten System Sozialhilfe bekommen. Derjenige der 20 Jahre gearbeitet hat, hat dann 53% bzw. 57% seines letzten Lohnentgelt bekommen.

Das war für mich die fairere Lösung.


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